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18. Dezember 2014
Achtung!! Verjährungsfristen beachten!

Achtung!! Verjährungsfristen beachten!

Wir hatten bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Erhebung von Bearbeitungsgebühren in Darlehensverträgen rechtswidrig ist und dass alljene, die seit 2004 einen solchen Vertrag abgeschlossen hatten, die Gebühren von ihrer Bank zurückfordern können.

Ebenfalls haben wir darauf hingewiesen, dass für Darlehensverträge, die zwischen 2004 und 2011 abgeschlossen wurden, in diesem Jahr noch Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit keine Verjährung eintritt. Das kann eine Klage, ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides oder auch ein Antrag auf Einleitung eines Schiedsverfahrens beim Ombudsmann sein, in dessen Zuständigkeitsbereich die betroffene Bank fällt.

Der einfachste und kostengünstigste Weg ist der auf Erlass eines Mahnbescheids. Unser Büro verfügt über Zugang zum Elektronischen Gerichtsverfahren, so dass schnell von hieraus online der Mahnantrag gestellt werden kann. Gern sind wir behilflich! Bei Fragen rufen Sie uns bitte schnellstmöglich an!

Und noch ein paar Antworten auf oft gestellte Fragen:

1. Die Bank schuldet die Erstattung der Bearbeitungsgebühren inklusive Zinsen seit der Fälligkeit der Gebühr (in der Regel der Tag des Abschlusses des Vertrages).

2. Der Hinweis, dass die Bank die Forderung anerkenne und man daher von verjährungsunterbrechenden Maßnahmen absehen könne, bezieht sich in der Vielzahl der Fälle nur auf die Gebühr als solche, nicht auch auf die Zinsen und sonstigen Nebenforderungen. Zur Erhaltung aller Ansprüche sollte vorsichtshalber gleichwohl ein Mahnantrag gestellt werden.

3. Nach der ganz herrschenden Meinung gilt das Rückforderungsrecht für alle Arten von Bearbeitungsgebühren, unabhängig, ob diese gegenüber Verbrauchern oder Unternehmern erhoben wurden. Zutreffend ist, dass sich die Urteile des BGH nur auf Verbraucherkreditverträge beziehen und eine Entscheidung des BGH zu Unternehmerverträgen nicht vorliegt. Es sind aber bereits Urteile einiger Oberlandesgerichte bekannt, die für eine entsprechende Anwendung auch auf Unternehmerdarlehen plädieren. Ist allerdings schon Verjährung eingetreten, stellt sich die Frage nicht mehr.

4. Die Gebühr kann auch zurückgefordert werden, wenn das Darlehen bereits getilgt ist. Entscheidend ist nur, dass die Gebühr frühestens 2004 entstanden ist und nicht noch eher.

5. Für alle Darlehensverträge, die 2012, 2013 oder 2014 abgeschlossen wurden, müssen frühestens zum 31.12.2015 verjährungshemmende Maßnahmen geprüft werden.

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