Neuigkeiten


25. Februar 2019
Karnevalzeit ist Tanzzeit - hier unser Urteil dazu!!

Karnevalzeit ist Tanzzeit - hier unser Urteil dazu!!

 

"Lässt sich ein Tanz­part­ner auf ei­nen Tanz ein, so kann er den an­de­ren nicht da­für haft­bar ma­chen, wenn er sich bei ei­ner Dre­hung ver­letzt und zwar selbst dann nicht, wenn er den Part­ner da­rauf hin­ge­wie­sen hat, dass er nicht tan­zen kön­ne"

 

(Be­schluss des OLG Frank­furt/Main vom 02.08.2017, Az.: 13 U 222/16).

 

Ihr seht also: Immer schön aufpassen! Und wenn es doch mal daneben geht - nutzt unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung der Rechtslage, um sicher zu sein, dass Euch kein Anspruch entgeht!

 

IHRE ANWÄLTE SOFORT VOR ORT!!!

 

 

 

« Newsübersicht