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10. März 2011
März 2011 - Kurz informiert:

März 2011 - Kurz informiert:

Selbst wenn der Mieter auf eine falsche Betriebskostenabrechnung vorbehaltlos gezahlt hat, hindert ihn dies nicht, das zuviel gezahlte Geld innerhalb der gesetzlichen Fristen vom Vermieter zurück zu fordern.

Umgekehrt darf aber auch der Vermieter vom Mieter ein Guthaben zurückverlangen, wenn der Fehler der Abrechnung innerhalb der gesetzlichen Frist festgestellt wird (Urteil des BGH vom 12.01.2011 - Az.:  VIII ZR 296/09).

Haben Sie Fragen zum Thema Mietrecht?

Dann rufen Sie uns unter: 03341-33180 an und vereinbaren einen Termin!



 

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