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06. Oktober 2014
Oktober 2014 - Urteil der Woche

Oktober 2014 - Urteil der Woche

 Diesmal also ein Urteil aus dem Bereich Zivilrecht. 

Der BGH hatte die ursprüngliche Fragestellung, ob der (nicht-öffentliche) Eigentümer eines Parkplatzes (etwa beim Supermarkt um die Ecke) berechtigt ist, Falschparker abzuschleppe und sich dafür eines Unternehmens zu bedienen, grundsätzlich bejaht.

Nun ging es um die Frage, ob das beauftragte Unternehmen berechtigt ist, die Herausgabe des Fahrzeugs davon abhängig zu machen, dass der Halter hierfür 250 EUR pauschal bezahlt. Der BGH meint, dass dies nur dann gehe, wenn die 250 EUR den tatsächlichen Kosten entsprechen, die man normalerweise in der Region zahlen müsste. Im konkreten Fall waren die Kosten zu hoch angesetzt, so dass der Unternehmer hätte herausgeben müssen.

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Die BM-Praxismeinung:

Das Urteil reiht sich ein in eine Reihe von Urteilen zu Abschleppfällen und wendet das geltende Recht konsequent an. Da aber auch der Abgeschleppte regelmäßig keine Ahnung haben dürfte, wie hoch die Abschleppkosten durchschnittlich in seiner Region sind, wird in der Praxis der Unternehmer wohl "am längeren Hebel" sitzen. Mit der richten Zahlweise (Stichwort: Vorbehalt und Hinterlegung) wird man aber zu seinem Recht kommen. Falls Sie hierzu Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns. Denn: Mit uns fahren Sie sicher(er)!

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