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05. Mai 2014
Urteil der Woche im Märkischen Sonntag am 04.05.2014

Urteil der Woche im Märkischen Sonntag am 04.05.2014

 In vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken und Sparkassen waren die Erben gezwungen worden, zum Nachweis ihrer Berechtigung einen amtlichen Erbschein vorzulegen. Nicht nur, dass dieser extra Geld kostet, sondern weil auch dann nicht sicher war, dass der/die ausgewiesene/n Erbe/n auch wirklich der korrekte Erbe ist, hat der BGH die Klauseln für unwirksam erachtet.

Es genügt künftig jeder geeignete Nachweis, also etwa durch Vorlage des Testaments, und die Bank muss die Verfügung über das Konto des Erblassers ermöglichen. Die meisten Kreditinstitute haben ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits der neuen Rechtslage angepasst.

Wie immer gilt - auch beim Erben sind Sie bei BM an der richtligen Adresse!

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