In vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken und Sparkassen waren die Erben gezwungen worden, zum Nachweis ihrer Berechtigung einen amtlichen Erbschein vorzulegen. Nicht nur, dass dieser extra Geld kostet, sondern weil auch dann nicht sicher war, dass der/die ausgewiesene/n Erbe/n auch wirklich der korrekte Erbe ist, hat der BGH die Klauseln für unwirksam erachtet.
Es genügt künftig jeder geeignete Nachweis, also etwa durch Vorlage des Testaments, und die Bank muss die Verfügung über das Konto des Erblassers ermöglichen. Die meisten Kreditinstitute haben ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits der neuen Rechtslage angepasst.
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