Neuigkeiten


11. April 2014
Urteil der Woche im Märkischen Sonntag am 06.04.2014

Urteil der Woche im Märkischen Sonntag am 06.04.2014

 Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst sind besonders heikel. Jede Form der Beeinflussung durch Dritte ist prekär, kann es doch den Vorwurf einer Straftat, namentlich der Vorteilsnahme im Amt, auslösen. Gerade wegen dieser Situation hat nun das LAG Berlin-Brandenburg entschieden, dass ein Vollbeweis dessen, dass ein Arbeitnehmer tatsächlich sich hat Vorteile versprechen lassen, durch den Arbeitgeber nicht nötig ist.

Es reicht vielmehr aus, wenn der Arbeitgeber so schwerwiegende Tatsachen gesammelt hat, dass ein dringender, aber nicht näher aufklärer Verdacht der vorgenannten Straftat besteht. Dann darf der Arbeitgeber, ohne dass der Arbeitnehmer zuvor für sein Verhalten abgemahnt werden müsste, fristlos gekündigt werden.

Nicht verzagen - Anwalt fragen! Wir helfen auch im Arbeitsrecht!

« Newsübersicht