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07. Juli 2014
Urteil der Woche im Märkischen Sonntag am 15.06.2014

Urteil der Woche im Märkischen Sonntag am 15.06.2014

 Das Bundesverwaltungsgericht hat einen langen Streit in der Rechtswissenschaft endgültig entschieden. Denn bislang war umstritten, ob bei einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis generell die alten Punkte gelöscht sind und man wieder bei "Null" beginnt oder ob es einen Unterschied gibt, weshalb die Fahrerlaubnis nicht mehr vorliegt.

Das BVerwG hat nun klargestellt, dass es eine Punktelöschung nur geben kann, wenn die Fahrerlaubnis aufgrund staatlicher Entscheidung (etwa Entzug durch Urteil) verloren gegangen ist. Verzichtet der Inhaber aber freiwillig auf die Fahrerlaubnis (in der Regel, um einer entsprechenden staatlichen Entscheidung zu entgehen), dann findet keine Löschung statt und der Inhaber der neuen Fahrerlaubnis läuft schneller Gefahr, dass ihm diese wieder entzogen wird, weil er die maximale Punktezahl im Fahreignungsregister (8 Stück) erreicht hat.

Hier zeigt sich wieder: gute Beratung vor einer Entscheidung über die Zukunft als Autofahrer kann Gold wert sein! BM - da wird IHNEN geholfen!

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