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11. April 2014
Urteil der Woche im Märkischen Sonntag am 23.03.2014

Urteil der Woche im Märkischen Sonntag am 23.03.2014

 Das OLG Schleswig geht neue Wege. Mit dem - nicht rechtskräftigen Urteil - hat es erstmals einer Radfahrerin, die an dem Unfall schuldlos war, gleichwohl ein Mitverschulden angelastet, weil sie keinen Helm trug und so die Verletzungen schlimmer ausgefallen sind.

Das OLG bestätigt damit einen Trend in der Rechtsprechung, dass trotz Fehlens einer gesetzlichen Helmpflicht für Radfahrer diesen ein Mitverschulden zuzurechnen ist, da gemeinhin bekannt ist, dass Radfahren gefährlich ist und dass Helme vor schweren Verletzungen schützen können. Das OLG zieht dabei einen Vergleich mit den 70er Jahren, als es keine Helmpflicht für Motorradfahrer gab und die Rechtsprechung gleichwohl mit der Zeit ein Mitverschulden zugerechnet hat, wenn der Motorradfahrer ohne Helm verunglückte. 

Die fehlende gesetzliche Regelung ändere daran nichts, weil auch seinerzeit für Motorradfahrer eine solche nicht vorhanden war, aber es allgemein bekannt war, dass man besser mit Helm fährt.

Die Radfahrerin hat Revision zum BGH eingelegt, der abschließend darüber befinden wird.

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