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13. Juni 2014
Urteil der Woche im Märkischen Sonntag am 31.05.2014

Urteil der Woche im Märkischen Sonntag am 31.05.2014

 Das OLG Hamm hat mit dem zitierten Urteil einmal mehr die ohnehin gültige Rechtslage klargestellt. Für den Fall, dass ein Ehegatte aus der gemeinsam genutzten Mietwohnung oder dem gemeinsam genutzten Haus auszieht, kann er vom verbliebenen Ehegatten für die Zeit der Trennung und ggf. auch darüber hinaus eine Nutzungsentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich grundsätzlich nach den mietrechtlichen Regeln.

Eine Verpflichtung zur Zahlung besteht aber nicht automatisch. Vielmehr ist je nach Billigkeit zu entscheiden, ob eine Entschädigung gezahlt werden muss. Und Obacht: die Zahlung kann unter Umständen auch bei der Frage des Zugewinns oder des Unterhaltes mit berücksichtigt werden. 

Am besten, Sie fragen jemanden, der sich damit auskennt!

BM - wir helfen in allen Lebenslagen!

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