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Herr B. aus Klosterdorf in einer bußgeldrechtlichen Angelegenheit:

"Ich bedanke mich herzlich für den Erfolg. Die bewahrt mich in doppelter Hinsicht vor Konsequenzen, da die Führerscheinstelle beim nächsten relevanten Verstoß bereits "Maßnahmen" angedroht hatte. Glückwunsch zu Ihrem Erfolg."

Anm.: Dem Betroffenen wurde ein Handyverstoß vorgeworfen, den zwei Beamte einer mobilen Wache in der Berliner Innenstadt wahrgenommen haben wollten. Im Vorfeld des beim AG Tiergarten anberaumten Termins konnte durch eine Einlassung unsererseits, in welcher die Fahrereigenschaft bestritten wurde, die Einstellung nach § 47 II OWiG erreicht werden. Bei einer Verurteilung wäre ein weiterer Punkt in Flensburg dazugekommen, so dass eine kostenpflichtige Ermahnung wegen des Erreichens von 4 Punkten ausgesprochen worden wäre. Vertrauen auch Sie der Berufserfahrung Ihrer Anwälte SOFORT vor ORT!

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