Erbrecht


Erbrecht

Unsere Lösungen für das Erbrecht:
Wer denkt schon gern an die Zeit «danach»?

Aber wer möchte, dass nach seinem Ableben alles in die richtigen Hände gerät und nicht Andere Nutznießer des hart erarbeiteten Vermögens werden, der kann rechtzeitig vorbeugen.

Auf mehr als 7 Billionen Euro hat sich das Vermögen der Bundesbüger inzwischen summiert. Jedes Jahr werden davon rund 4 Milliarden Euro vererbt, auch zur Freude des Staates, der pro Jahr Millionen an Erbschaftssteuern einstreicht bzw. wegen fehlender letzter Verfügung und fehlender bzw. unauffindbarer gesetzlicher Erben selbst Erbe wird.

In nur 30% hat der Erblasser mit einem Testament Vorsorge getroffen und gegebenenfalls auch einen Testamentsvollstrecker zur Umsetzung seines letzten Willens eingesetzt. In anderen Fällen tritt die gesetzliche Erbfolge ein, die oft nicht den Interessen des Erblassers entspricht und nicht selten zu heftigen familiären Auseinandersetzungen führt.

Aber auch Betreuungsverfügungen oder Vorsorgevollmachten für den Fall eingeschränkter Leistungsfähigkeit spielen eine immer größere Rolle.

Wir beraten Sie u.a. zu folgenden Fragen bei:
- der gesetzlichen Erbfolge
- der Gestaltung eines Erbvertrages
- der Errichtung eines wirksamen Testaments
- der Erbauseinandersetzung
- der Annahme / dem Ausschlagen der Erbschaft
- der Berechnung und Geltendmachung des Pflichtteilsrechts
- der Testamentsvollstreckung
- der Durchsetzung von Auskunftsansprüchen
- Patientenverfügungen
- Vorsorgevollmachten