Sehr geehrte Besucher unserer Website,
in der heutigen Ausgabe informieren wir Sie über aktuelle obergerichtliche Entscheidungen, die die familienrechtliche Praxis maßgeblich prägen.
1. Kein anteiliger Barunterhalt bei „erweitertem Umgang“ (BGH)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem wegweisenden Beschluss vom 15.04.2026 (XII ZB 415/25) klargestellt, dass ein Elternteil, der die Hauptbetreuung des Kindes übernimmt, auch bei deutlich erweitertem Umgang des anderen Elternteils grundsätzlich nicht barunterhaltspflichtig ist. Das Gericht betonte, dass der Betreuungsunterhalt durch die Pflege und Erziehung im Regelfall vollständig erfüllt wird. Eine pauschale Kürzung des Tabellenunterhalts des umgangsberechtigten Elternteils um 10–15 % ist in diesen Fällen möglich, sofern keine echte paritätische Betreuung vorliegt.
2. Rechtsfolgen bei langem Ruhen des Scheidungsverfahrens (BGH)
Mit Beschluss vom 13.05.2026 (IV ZB 7/25) hat der BGH die prozessualen Konsequenzen bei einem langjährigen Ruhen von Scheidungsverfahren konkretisiert. Die Entscheidung unterstreicht, dass das Gericht die Verfahrensführung aktiv an den aktuellen Trennungsstatus anpassen muss, um eine unnötige Verzögerung der Scheidungsreife zu vermeiden. Dies ist besonders für Folgesachen wie den Versorgungsausgleich von Bedeutung.
Für eine individuelle Beratung zu diesen oder weiteren familienrechtlichen Fragestellungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team der Kanzlei