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Frau F. aus Bad Freienwalde in einer Verkehrsunfallsache

 "Ich möchte mich nochmals ganz herzlich bei Ihnen bedanken für die tolle Zusammenarbeit"

Anm.: Die Mandantin war in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei der ihr auf den ersten Blick ein Vorfahrtsverstoß zur Last gelegt werden musste. Wir konnten aber Zweifel daran streuen, so dass zunächst das gegen die Mandantin gerichtete Bußgeldverfahren eingestellt wurde. Sodann gelang es uns, aufgrund von Unaufklärbarkeit des Unfallhergangs eine Regulierung von 50% des erlittenen Schadens einzuklagen. Wie immer gilt: WENNs KNALLT - ANWALT!!!

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