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Herr B. aus Strausberg in einer erbrechtlichen Angelegenheit

"Ich möchte mich bei Ihnen für alles bedanken." 

Anm.: Der Mandant war Alleinerbe geworden; sein Bruder verlangte der Pflichtteil. Mit der von uns erteilten Auskunft, insbesondere dem Verkehrswert des geerbten Grundstücks, war der Bruder nicht einverstanden und klagte vor dem LG Frankfurt (Oder). Letztlich verglichen wir uns auf exakt den Betrag, den wir bereits außergerichtlich angeboten hatten. Wie immer gilt: KEIN WORT OHNE MEINEN ANWALT!!!

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