"Hiermit möchte ich mich bei Ihnen für Ihre Mühen und vor allem für Ihr Verständnis in o.g Angelegenheit sehr herzlich bedanken."
Anm: Wegen nicht vorgenommener Verkehrssicherungsarbeiten des Nachbarn war ein großer Baum auf das Grundstück unseres Mandanten gestürzt und hatte dort erhebliche Schäden angerichtet. Im Rahmen des vor dem LG Frankfurt (Oder) geführten Klageverfahren konnte ein gütliche Einigung mit dem Nachbarn (bzw. dessen dahinter stehenden Haftpflichtversicherung) erzielt werden. Hier galt: Mein Anwalt - SOFORT VOR ORT!