"Ich möchte mich für das Ergebnis recht herzlich bedanken und empfehle Sie gern weiter."
Anm: Dem Mandanten war eine Unfallflucht durch einen Parkplatzschaden vorgeworfen worden. Die Frage der Wahrnehmbarkeit des Unfalls war streitig, so dass die Staatsanwaltschaft auf unsere Einlassung hin das Verfahren dann ohne Auflagen eingestellt hat. Wie immer gilt: KEIN WORT OHNE MEINEN ANWALT!!!