"Endlich ist dieser Rechtsstreit abgeschlossen und ich kann diesen Vorgang als erledigt betrachte. Ihre Kanzlei kann ich nur weiterempfehlen."
Anm.: Frau W. ist die Erbin ihres Vaters, der ursprünglich in den Verkehrsunfall verwickelt war. Das Autohaus, in welchem ihr Vater einen Mietwagen bekommen hatte, machte gegen die Erbin Ansprüche geltend, nachdem die gegnerische Versicherung die Rechnung nur einem Bruchteil gezahlt hatte. Wir setzten die Ansprüche auf Nachzahlung gerichtlich durch. Wie immer gilt: WENN´s KNALLT - ANWALT!!!