"Besten Dank für ALLES und einen schönen Restsommer wünschen wir."
Anm.: Der Mandant wurde von einem Familienmitglied vom Flughafen abgeholt. Das Familienmitglied berichtete, dass er auf der Hinfahrt auf der BAB10 geblitzt wurde. Da das Fahrzeug auf die Ehefrau des Mandanten zugelassen war, reagierte diese auf die Anhörung mit dem Verweis auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Anstatt nun das Familienmitglied zu ermitteln, meinte die örtliche Polizei, die im Wege der Amtshilfe tätig wurde, es der Mandant (= Ehemann) sei der Fahrer gewesen. Das zuständige AG stellte das Verfahren auf unsere Einlassung hin dann natürlich ein und legte der Staatskasse die Kosten auf. Wie immer gilt: KEIN WORT OHNE MEINEN ANWALT!!!