"Sehr geehrter Herr Luttmer,
hiermit möchte ich mich nochmals herzlich für Ihr großes Engagement bei der Strafverteidigung bedanken."
Anm.: Der Mandant war einer Trunkenheitsfahrt bezichtigt. Wir konnten eine Verurteilung wegen Fahrlässigkeit mit einer geringen Geldstrafe und einer kurzen Sperrfrist erreichen. Wie immer gilt: KEIN WORT OHNE MEINEN ANWALT!!!