"Abschließend bleibt mir nur noch, Ihnen für Ihre tolle Unterstützung zu danken."
Anm.: Der Mandant war in einen Verkehrsunfall bei gleichrangigen Straßen verwickelt, bei der er von rechts kommend Vorfahrt hatte. Aufgrund mangelhafter Unfallaufnahme durch die hinzugerufenen Polizisten zahlte die gegnerische Versicherung außergerichtlich nichts. Im Rahmen der Klage konnte eine Quote von 2/3 zugunsten unseres Mandanten durchgesetzt werden. Hier gilt: Wohl dem, der eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat... WENN´s KNALLT - ANWALT!!!