"Ich möchte mich bei Ihnen und Ihrem Team sehr herzlich für die unkomplizierte und äußerst schnelle Bearbeitung unseres Falles sowie den erfolgreichen Ausgang des Streits bedanken."
Anm: Die Mandantin hatte einen teuren Holzvergaser gekauft, der sich als mangelhaft herausstellte. Auch mehrfache Reparaturversuche der Verkäuferin führten zu keiner Verbesserung, so dass die Mandantin den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärte. Aus unerklärlichen Gründen verweigerte der Verkäufer die Rückzahlung und konnte erst durch unser anwaltliches Schreiben dazu bewegt werden. Vertrauen Sie auf Ihre Anwälte SOFORT vor ORT!