"Wir möchten uns nochmal ganz herzlich für ihre gute Betreuung und dessen guten Ausganges vor Gericht bedanken. Wir wünschen Ihnen alles Gute, gutes Gelingen bei Ihren Mandanten und vor allem Gesundheit."
Anm.: Die Ehefrau war mitsamt des Fahrzeug des Ehemanns in einen Konflikt mit einem Betrunkenen geraten, der ihr eine leere Bierflasche ans Fahrzeug warf. Er behauptete eine Affekthandlung, da ihm die Ehefrau über den Fuß gefahren sei. Dem folgte das Landgericht Frankfurt (Oder) nicht, so dass man sich letztlich auf eine Zahlung durch den Täter verständigen konnte. Denken Sie daran: WENNS KNALLT - ANWALT!! Wir sind für Sie da.