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30. Juli 2012
Juli 2012 - Kurz informiert

Juli 2012 - Kurz informiert

Die Herstellung einer Tätowierung ist ein Werkvertrag. Ist die Tätowierung mangelhaft, steht dem Tätowierer ein Nachbesserungsrecht zu, auch wenn dies einen erneuten körperlichen Eingriff bedeutet. Die sofortige Geltendmachung von Minderungs- oder Rücktrittsansprüchen ist daher ausgeschlossen (Urteil des AG München vom 17. März 2011, Az.: 213 C 917/11).

Werden im Internet sexuelle Leistungen im Auktionsverfahren angeboten, so steht dem Höchstbietenden kein Widerrufsrecht zu, da es sich um eine "Dienstleistung im Bereich der Freizeitgestaltung" handelt. Die vermittelnde Firma hat daher Anspruch auf die Provision (Urteil des AG Stuttgart vom 07.03.2012, Az.: 50 C 6193/11)

Wird auf einem Volksfest bei dem Spiel "Prügelbalken" ein Mitspieler verletzt, realisiert sich das allgemeine Lebensrisiko und der Veranstalter haftet nicht wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht (Urteil des LG Osnabrück vom 27.02.2012 - Az.: 2 O 2331/11).

Wer bei einem Radio-Gewinnspiel, bei dem die letzten drei Ziffern eines 10-Euro-Scheins die Chance auf einen Geldgewinn bedeuten, nicht ins Studio durchgestellt wird, der kann den Gewinn nicht einklagen, weil sich der Radiosender wirksam auf seine AGB berufen kann, nach denen der Rechtsweg ausgeschlossen ist (Urteil des LG Hannover vom 30.03.2009 - Az.: 1 O 77/08).

Wir beraten auch Sie gern zu den möglichen und unmöglichen Sachen, die das Leben so bereithält!

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